Landgericht Duisburg, 2009-04-09, 12 S 85/08

12 S 85/08Kantonsgericht09.04.2009

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Duisburg — 12 S 85/08 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2009-04-09

Aktenzeichen: 12 S 85/08

ECLI: ECLI:DE:LGDU:2009:0409.12S85.08.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 12. Zivilkammer

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 23.05.2008 verkündete Urteil des Amtsgerichts Mülheim an der Ruhr – 12 C 1407/07 – wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass das Urteil im Tenor und auch hinsichtlich der Entscheidungsgründe wegen eines offensichtlichen Rechenfehlers dahin berichtigt wird, dass die

(Rest-)Forderung des Klägers 96,56 € beträgt.

Der Kläger trägt die Kosten der Berufung.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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