11 T 51/09•Landgericht Duisburg, 2009-03-25, 11 T 51/09
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Duisburg — 11 T 51/09 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2009-03-25
Aktenzeichen: 11 T 51/09
ECLI: ECLI:DE:LGDU:2009:0325.11T51.09.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 11. Zivilkammer
Tenor
In dem Beschwerdeverfahren
Die sofortige Beschwerde des ehemaligen Zwangsverwalters gegen den Beschluss des Amtsgerichts Duisburg vom 02.02.2009 wird
zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt der Beschwerdeführer.
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
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