Landgericht Duisburg, 2009-03-25, 11 T 51/09

11 T 51/09Kantonsgericht25.03.2009

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Duisburg — 11 T 51/09 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2009-03-25

Aktenzeichen: 11 T 51/09

ECLI: ECLI:DE:LGDU:2009:0325.11T51.09.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 11. Zivilkammer

Tenor

In dem Beschwerdeverfahren

Die sofortige Beschwerde des ehemaligen Zwangsverwalters gegen den Beschluss des Amtsgerichts Duisburg vom 02.02.2009 wird

zurückgewiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt der Beschwerdeführer.

Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.

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