Landgericht Duisburg, 2008-10-31, 7 T 197/08

7 T 197/08Kantonsgericht31.10.2008

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Duisburg — 7 T 197/08 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2008-10-31

Aktenzeichen: 7 T 197/08

ECLI: ECLI:DE:LGDU:2008:1031.7T197.08.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 7. Zivilkammer

Tenor

Auf die sofortige Beschwerde des Schuldners wird der Beschluss des Amtsgerichts Duisburg vom 10. Juli 2008 aufgehoben. Dem Amtsgericht wird aufgegeben, über die Anträge des Schuldners auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens, die Stundung der Verfahrenskosten und die Erteilung von Restschuldbefreiung unter Beachtung der Rechtsauffassung der Kammer neu zu entscheiden.

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