7 T 197/08•Landgericht Duisburg, 2008-10-31, 7 T 197/08
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Duisburg — 7 T 197/08 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2008-10-31
Aktenzeichen: 7 T 197/08
ECLI: ECLI:DE:LGDU:2008:1031.7T197.08.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 7. Zivilkammer
Tenor
Auf die sofortige Beschwerde des Schuldners wird der Beschluss des Amtsgerichts Duisburg vom 10. Juli 2008 aufgehoben. Dem Amtsgericht wird aufgegeben, über die Anträge des Schuldners auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens, die Stundung der Verfahrenskosten und die Erteilung von Restschuldbefreiung unter Beachtung der Rechtsauffassung der Kammer neu zu entscheiden.
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