Landgericht Duisburg, 2008-09-22, 34 KLs 52/07

34 KLs 52/07Kantonsgericht22.09.2008

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Duisburg — 34 KLs 52/07 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2008-09-22

Aktenzeichen: 34 KLs 52/07

ECLI: ECLI:DE:LGDU:2008:0922.34KLS52.07.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. große Strafkammer als Wirtschaftsstrafkammer

Tenor

Der Angeklagte wird wegen vorsätzlicher Verletzung der In-solvenzantragspflicht zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monatenverurteilt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wird. Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens. §§ 401 Abs. 1 Nr. 2, 92 Abs. 2 Satz 1 Aktiengesetz; § 56 Abs. 1 und 2 StGB.

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