34 KLs 52/07•Landgericht Duisburg, 2008-09-22, 34 KLs 52/07
Landgericht Duisburg, 2008-09-22, 34 KLs 52/07
34 KLs 52/07Kantonsgericht22.09.2008
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Duisburg — 34 KLs 52/07 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2008-09-22
Aktenzeichen: 34 KLs 52/07
ECLI: ECLI:DE:LGDU:2008:0922.34KLS52.07.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. große Strafkammer als Wirtschaftsstrafkammer
Tenor
Der Angeklagte wird wegen vorsätzlicher Verletzung der In-solvenzantragspflicht zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monatenverurteilt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wird. Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens. §§ 401 Abs. 1 Nr. 2, 92 Abs. 2 Satz 1 Aktiengesetz; § 56 Abs. 1 und 2 StGB.
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