13 S 140/08•Landgericht Duisburg, 2008-09-02, 13 S 140/08
Landgericht Duisburg, 2008-09-02, 13 S 140/08
13 S 140/08Kantonsgericht02.09.2008
Regest
Ein Schlichtungsverfahren ist wegen eines Anspruchs wegen Verletzung der persönlichen Ehre nur dann entbehrlich, wenn sich der Schuldner mit seiner Verletzungshandlung ein Forum gesucht hat, dass zu einer Veröffentlichung seiner Ehrverletzung in den Medien führt.
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Duisburg — 13 S 140/08 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2008-09-02
Aktenzeichen: 13 S 140/08
ECLI: ECLI:DE:LGDU:2008:0902.13S140.08.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 13. Zivilkammer
Normen: EGZPO § 15a Abs. 1 Nr. 3; GüSchlG NRW § 10 Abs. 1 Nr. 2
Leitsätze
Ein Schlichtungsverfahren ist wegen eines Anspruchs wegen Verletzung der persönlichen Ehre nur dann entbehrlich, wenn sich der Schuldner mit seiner Verletzungshandlung ein Forum gesucht hat, dass zu einer Veröffentlichung seiner Ehrverletzung in den Medien führt.
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das am 25.04.2008 verkündete Urteil des Amtsgerichts Wesel – 30 C 45/08 – wird zurückgewiesen.
Die Kosten der Berufung fallen dem Kläger zur Last.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Streitwert für beide Instanzen: bis 4.000 Euro
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.