Landgericht Duisburg, 2008-07-10, 12 O 83/07

12 O 83/07Kantonsgericht10.07.2008

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Duisburg — 12 O 83/07 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2008-07-10

Aktenzeichen: 12 O 83/07

ECLI: ECLI:DE:LGDU:2008:0710.12O83.07.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 12. Zivilkammer

Tenor

Der Anspruch des Klägers auf Schmerzensgeld gegen die Beklagte aus dem Unfall vom ###### ist dem Grunde nach gerechtfertigt.

Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, sämtliche Schäden des Klägers aus dem Unfallereignis vom ##########, soweit sie nicht auf Dritte übergegangen sind, auch zukünftig zu tragen.

Die Kostenentscheidung bleibt dem Schlussurteil vorbehalten.

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