12 O 83/07•Landgericht Duisburg, 2008-07-10, 12 O 83/07
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Duisburg — 12 O 83/07 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2008-07-10
Aktenzeichen: 12 O 83/07
ECLI: ECLI:DE:LGDU:2008:0710.12O83.07.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 12. Zivilkammer
Tenor
Der Anspruch des Klägers auf Schmerzensgeld gegen die Beklagte aus dem Unfall vom ###### ist dem Grunde nach gerechtfertigt.
Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, sämtliche Schäden des Klägers aus dem Unfallereignis vom ##########, soweit sie nicht auf Dritte übergegangen sind, auch zukünftig zu tragen.
Die Kostenentscheidung bleibt dem Schlussurteil vorbehalten.
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