Landgericht Duisburg, 2008-07-02, 25 O 16/08

25 O 16/08Kantonsgericht02.07.2008

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Duisburg — 25 O 16/08 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2008-07-02

Aktenzeichen: 25 O 16/08

ECLI: ECLI:DE:LGDU:2008:0702.25O16.08.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 5. Kammer für Handelssachen

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 24.946,35 EUR nebst Zinsen in Höhe von 8 %-Punkten über dem Basiszinssatz seit dem 7.2.2006 sowie 911,80 EUR vorgerichtlicher Anwaltskosten zu zahlen.

Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags vorläufig vollstreckbar.

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