25 O 16/08•Landgericht Duisburg, 2008-07-02, 25 O 16/08
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Duisburg — 25 O 16/08 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2008-07-02
Aktenzeichen: 25 O 16/08
ECLI: ECLI:DE:LGDU:2008:0702.25O16.08.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Kammer für Handelssachen
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 24.946,35 EUR nebst Zinsen in Höhe von 8 %-Punkten über dem Basiszinssatz seit dem 7.2.2006 sowie 911,80 EUR vorgerichtlicher Anwaltskosten zu zahlen.
Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags vorläufig vollstreckbar.
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