11 S 192/07•Landgericht Duisburg, 2008-06-11, 11 S 192/07
Landgericht Duisburg, 2008-06-11, 11 S 192/07
11 S 192/07Kantonsgericht11.06.2008
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Duisburg — 11 S 192/07 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2008-06-11
Aktenzeichen: 11 S 192/07
ECLI: ECLI:DE:LGDU:2008:0611.11S192.07.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 11. Zivilkammer
Tenor
hat die 11. Zivilkammer des Landgerichts Duisburg
auf die mündliche Verhandlung vom 14.05.2008
durch den Richter am Landgericht , die Richterin am Landgericht und die Richterin am Landgericht
für Recht er¬kannt:
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Amtsgerichts Duisburg-Ruhrort vom 29.10.2007 (10 C 219/07) wird als unbegründet zurückgewiesen.
Die Beklagten tragen die Kosten des Berufungsverfahren.
Die Revision wird zugelassen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Beklagten können die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leisten.
Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 4.102,98 € festgesetzt.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.