Landgericht Duisburg, 2008-05-26, 4 O 465/05

4 O 465/05Kantonsgericht26.05.2008

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Duisburg — 4 O 465/05 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2008-05-26

Aktenzeichen: 4 O 465/05

ECLI: ECLI:DE:LGDU:2008:0526.4O465.05.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Zivilkammer

Tenor

Die Beklagten werden verurteilt, an den Kläger als Gesamtschuldner 143,10 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz hieraus seit dem 09.11.2007 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für die Beklagten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 Prozent des aus dem Urteil jeweils zu vollstreckenden Betrages. Die Beklagten können die Vollstreckung durch den Kläger durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 Prozent des aus dem Urteil insgesamt zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 Prozent des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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