Landgericht Duisburg, 2007-05-22, 6 O 408/06

6 O 408/06Kantonsgericht22.05.2007

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Duisburg — 6 O 408/06 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2007-05-22

Aktenzeichen: 6 O 408/06

ECLI: ECLI:DE:LGDU:2007:0522.6O408.06.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 6. Zivilkammer

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 10.697,81 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 06.10.2006 Zug um Zug gegen Abgabe von 18.500 l Heizöl zu zahlen.Es wird festgestellt, dass sich der Beklagte mit der Abnahme des Heizöls seit dem 27.09.2006 im Annahmeverzug befindet.Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.Der Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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