Landgericht Duisburg, 2007-03-28, 11 O 124/06

11 O 124/06Kantonsgericht28.03.2007

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Duisburg — 11 O 124/06 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2007-03-28

Aktenzeichen: 11 O 124/06

ECLI: ECLI:DE:LGDU:2007:0328.11O124.06.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 11. Zivilkammer

Tenor

Die Verfügungsbeklagte hat an den Verfügungskläger für das Jahr 2007 monatliche Abschlagszahlungen in Höhe von 71.000, 00 € zu leisten.

Der weitergehende Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens werden dem Verfügungskläger zu 23% und der Verfügungsbeklagten zu 77% auferlegt.

Die Entscheidung bezüglich der Kosten ist vorläufig gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des jeweils beizutreibenden Betrages vollstreckbar.

Die Sicherheitsleistung kann auch in Form einer selbstschuldnerischen Bankbürgschaft in gleicher Höhe erbracht werden.

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