Landgericht Duisburg, 2007-03-08, 5 S 86/06

5 S 86/06Kantonsgericht08.03.2007

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Duisburg — 5 S 86/06 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2007-03-08

Aktenzeichen: 5 S 86/06

ECLI: ECLI:DE:LGDU:2007:0308.5S86.06.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 5. Zivilkammer

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Amtsgerichts Duisburg-Ruhrort vom 09.06.2006 teilweise abgeändert und wie folgt gefasst: Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 601,21 Euro nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 15.07.2005 und weitere 9,82 EUR nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 28.9.2005 zu zahlen und den Kläger gegenüber dem Sachverständigen X bezogen auf dessen Rechnung vom 17.6.2005 in Höhe von 544,79 Euro freizustellen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 75 Prozent und die Beklagte zu 25 Prozent.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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