7 S 83/04•Landgericht Duisburg, 2007-02-08, 7 S 83/04
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Duisburg — 7 S 83/04 — Anerkenntnisurteil
Entscheidungsdatum: 2007-02-08
Aktenzeichen: 7 S 83/04
ECLI: ECLI:DE:LGDU:2007:0208.7S83.04.01
Dokumenttyp: Anerkenntnisurteil
Spruchkörper: 7. Zivilkammer
Tenor
Auf die Berufung des Beklagten wird das Grundurteil des Amtsgerichts Duisburg-Ruhrort vom 16. März 2004 teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:
Die Klage wird – soweit nicht bereits rechtskräftig über sie entschieden wurde – abgewiesen.
Die Kosten des erst- und zweitinstanzlichen Rechtszugs tragen der Beklagte zu 10 %, die Klägerin zu 90 %. Die Kosten des Revisionsverfahrens trägt die Klägerin allein.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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