Landgericht Duisburg, 2007-02-08, 7 S 83/04

7 S 83/04Kantonsgericht08.02.2007

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Duisburg — 7 S 83/04 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2007-02-08

Aktenzeichen: 7 S 83/04

ECLI: ECLI:DE:LGDU:2007:0208.7S83.04.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 7. Zivilkammer

Tenor

Auf die Berufung des Beklagten wird das Grundurteil des Amtsgerichts Duisburg-Ruhrort vom 16. März 2004 teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:

Die Klage wird – soweit nicht bereits rechtskräftig über sie entschieden wurde – abgewiesen.

Die Kosten des erst- und zweitinstanzlichen Rechtszugs tragen der Beklagte zu 10 %, die Klägerin zu 90 %. Die Kosten des Revisionsverfahrens trägt die Klägerin allein.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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