12 S 97/06•Landgericht Duisburg, 2007-02-01, 12 S 97/06
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Duisburg — 12 S 97/06 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2007-02-01
Aktenzeichen: 12 S 97/06
ECLI: ECLI:DE:LGDU:2007:0201.12S97.06.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 12. Zivilkammer
Tenor
Die Berufung wird zurückgewiesen.Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger.Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.Die Revision wird zugelassen.
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