Landgericht Duisburg, 2007-01-25, 7 S 222/06

7 S 222/06Kantonsgericht25.01.2007

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Duisburg — 7 S 222/06 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2007-01-25

Aktenzeichen: 7 S 222/06

ECLI: ECLI:DE:LGDU:2007:0125.7S222.06.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 7. Zivilkammer

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Amtsgerichts Duisburg abgeändert und werden die Beklagten als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger insgesamt 971,12 Euro sowie 87,29 Euro vorgerichtliche Anwaltskosten jeweils nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 15. Dezember 2004 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits haben die Beklagten zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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