Landgericht Duisburg, 2006-12-20, 3 O 185/05

3 O 185/05Kantonsgericht20.12.2006

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Duisburg — 3 O 185/05 — Schlussurteil

Entscheidungsdatum: 2006-12-20

Aktenzeichen: 3 O 185/05

ECLI: ECLI:DE:LGDU:2006:1220.3O185.05.00

Dokumenttyp: Schlussurteil

Spruchkörper: 3. Zivilkammer

Tenor

Das Versäumnisurteil vom 14.12.2005 wird mit der Maßgabe

aufrechterhalten, dass sich seine vorläufige Vollstreckbarkeit

nach diesem Urteil richtet.

Die weiteren Kosten des Rechtsstreits werden den Klägern je

zur Hälfte auferlegt.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des

jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar. Die

Vollstreckung aus dem Versäumnisurteil darf nur gegen Leistung

dieser Sicherheit fortgesetzt werden.

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