Landgericht Duisburg, 2006-09-12, 13 S 168/05

13 S 168/05Kantonsgericht12.09.2006

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Duisburg — 13 S 168/05 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2006-09-12

Aktenzeichen: 13 S 168/05

ECLI: ECLI:DE:LGDU:2006:0912.13S168.05.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 13. Zivilkammer

Tenor

Die Berufung des Beklagten gegen das am 28.05.2005 verkündete Urteil des Amtsgerichts Duisburg – 33 C 573/05 – wird auf seine Kosten verworfen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aus dem Urteil vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vorher Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Die Revision wird zugelassen.

Streitwert für die Berufung: 562,10 Euro

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.