7 T 211/06•Landgericht Duisburg, 2006-09-11, 7 T 211/06
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Duisburg — 7 T 211/06 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2006-09-11
Aktenzeichen: 7 T 211/06
ECLI: ECLI:DE:LGDU:2006:0911.7T211.06.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 7. Zivilkammer
Tenor
Die Beschwerde der Beteiligten zu 1. und 2. gegen die Zwischenverfügung des Amtsgerichts Duisburg-Hamborn vom 10. Juli 2006 wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden den Beteiligten zu 1. und 2. auferlegt.
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