13 T 81/06•Landgericht Duisburg, 2006-08-11, 13 T 81/06
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Duisburg — 13 T 81/06 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2006-08-11
Aktenzeichen: 13 T 81/06
ECLI: ECLI:DE:LGDU:2006:0811.13T81.06.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 13. Zivilkammer
Tenor
Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Amtsgerichts Duisburg vom 08.05.2006 – 2 C 2064/06 – wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.
Der Wert des Beschwerdegegenstandes wird auf 650,- € festgesetzt.
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