Landgericht Duisburg, 2006-08-10, 8 O 367/05

8 O 367/05Kantonsgericht10.08.2006

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Duisburg — 8 O 367/05 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2006-08-10

Aktenzeichen: 8 O 367/05

ECLI: ECLI:DE:LGDU:2006:0810.8O367.05.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 8. Zivilkammer

Tenor

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt,

Zug um Zug gegen die Übertragung des Eigentums an der Eigentumswohnung Vom – Bruck – Q-Platz in #### L2 (Wohnungsgrundbuch von L2 Blatt 22156) Wohnung Nr. 7 mit 1.730/10.000 Miteigentumsanteilen auf die Beklagten,

an den Kläger 21.422 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basis-zinssatz seit dem 16.6.2005 zu zahlen.

den Kläger gegenüber der T GmbH, S-Straße in 20095 I von al-len Verbindlichkeiten aus dem Kredit mit der SAP-Darlehens-Nr.: #####/#### (vor-mals Kredit der DG Hyp Deutsche Genossenschaftsbank AG Konto-Nr. 17/#####/####/6KR/SA) freizustellen,

den Kläger gegenüber der Wohnungseigentümergemeinschaft Vom – Bruck – Q-Platz in #### L2 von allen Verbindlichkeiten, insbesondere Wohngeld und Betriebs-kosten für die Wohnung Nr. 7 im Dachgeschoss des Hauses Vom – Bruck – Q-Platz in #### L2 (1.730/10.000 Miteigentumsanteil) freizustellen,

sowie den Kläger von sämtlichen Grundsteuerzahlungen für die Wohnung Nr. 7 Vom – Bruck – Q-Platz in #### L2 an die Stadt L2 ab dem 1.6.2006 freizustellen.

Die Beklagten tragen die Kosten des Rechtsstreits als Gesamtschuldner.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 193.000 € vorläufig vollstreckbar.

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