Landgericht Duisburg, 2006-08-09, 3 O 235/05

3 O 235/05Kantonsgericht09.08.2006

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Duisburg — 3 O 235/05 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2006-08-09

Aktenzeichen: 3 O 235/05

ECLI: ECLI:DE:LGDU:2006:0809.3O235.05.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils

zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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