4 O 133/00•Landgericht Duisburg, 2006-06-27, 4 O 133/00
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Duisburg — 4 O 133/00 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2006-06-27
Aktenzeichen: 4 O 133/00
ECLI: ECLI:DE:LGDU:2006:0627.4O133.00.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Zivilkammer
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin. Die X trägt jedoch ihr im vorliegenden Verfahren etwa entstandene außergerichtliche Kosten selbst.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des jeweils beizutreibenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
Die Berufung gegen dieses Urteil wird nicht zugelassen.
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