8 O 38/06•Landgericht Duisburg, 2006-06-08, 8 O 38/06
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Duisburg — 8 O 38/06 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2006-06-08
Aktenzeichen: 8 O 38/06
ECLI: ECLI:DE:LGDU:2006:0608.8O38.06.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 8. Zivilkammer
Tenor
Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 1.500 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Pro-zentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 13.3.2006 zu zahlen.
Im übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 73/100 und der Beklagte zu 27/100.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Für die Klägerin jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des beizutreibenden Betrages. Der Klägerin wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung des Beklagten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des beizutreibenden Betrages abzuwenden, wenn der Beklagte nicht vor der Vollstreckung Sicherheit in entsprechender Höhe leistet.
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