11 T 11/06•Landgericht Duisburg, 2006-05-17, 11 T 11/06
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Duisburg — 11 T 11/06 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2006-05-17
Aktenzeichen: 11 T 11/06
ECLI: ECLI:DE:LGDU:2006:0517.11T11.06.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 11. Zivilkammer
Tenor
Auf die sofortige Beschwerde der Antragsteller wird der Beschluss des Amtsgerichts Mülheim a. d. Ruhr vom 13.12.2005 insoweit aufgehoben,
als das Amtsgericht die von den Antragstellern erklärte Anfechtung des von der WEG Versammlung am 8.02.2005 unter TOP 16 gefassten Beschlusses zurückgewiesen hat. Der unter TOP 16 am 8.2.2005 gefasste Beschluss wird für unwirksam erklärt.
Die Antragsgegner haben die im Beschwerdeverfahren entstandenen gerichtlichen Kosten zu tragen.
Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
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