13 T 54/06•Landgericht Duisburg, 2006-05-03, 13 T 54/06
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Duisburg — 13 T 54/06 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2006-05-03
Aktenzeichen: 13 T 54/06
ECLI: ECLI:DE:LGDU:2006:0503.13T54.06.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 13. Zivilkammer
Tenor
Auf die Streitwertbeschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss des Amtsgerichts Duisburg-Ruhrort vom 30.12.2005 – 9 H 5/05 –wie folgt abgeändert:
Der Gebührenstreitwert für das selbständige Beweisverfahren wird auf 2.016,- € festgesetzt.
Das Verfahren ist gerichtsgebührenfrei; außergerichtliche Auslagen werden nicht erstattet.
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