7 T 116/06•Landgericht Duisburg, 2006-04-27, 7 T 116/06
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Duisburg — 7 T 116/06 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2006-04-27
Aktenzeichen: 7 T 116/06
ECLI: ECLI:DE:LGDU:2006:0427.7T116.06.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 7. Zivilkammer
Tenor
Die sofortige Beschwerde des Beschwerdeführers vom 31. März 2006 gegen
den Beschluss des Amtsgerichts Duisburg vom 5. Januar 2006 wird
als unzulässig verworfen.
Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.