Landgericht Duisburg, 2006-03-28, 6 O 487/04

6 O 487/04Kantonsgericht28.03.2006

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Duisburg — 6 O 487/04 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2006-03-28

Aktenzeichen: 6 O 487/04

ECLI: ECLI:DE:LGDU:2006:0328.6O487.04.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 6. Zivilkammer

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 34.460,87 € nebst Zinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz seit dem 8. Dezember 2004 zu zahlen.Im übrigen wird die Klage abgewiesen.Von den Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger 1/18, der Beklagte 17/18.Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für den Kläger jedoch nur gegen Sicherheitsleistung von 110 % des zu vollstreckenden Betrages. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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