8 O 432/05•Landgericht Duisburg, 2006-03-16, 8 O 432/05
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Duisburg — 8 O 432/05 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2006-03-16
Aktenzeichen: 8 O 432/05
ECLI: ECLI:DE:LGDU:2006:0316.8O432.05.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 8. Zivilkamer
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 12.198,38 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 3. Juli 2005 zuzüglich 408,21 € vorgerichtlicher Anwaltsvergütung zu zahlen.Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheits-leistung in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages.
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