Landgericht Duisburg, 2006-02-21, 13 O 3/05

13 O 3/05Kantonsgericht21.02.2006

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Duisburg — 13 O 3/05 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2006-02-21

Aktenzeichen: 13 O 3/05

ECLI: ECLI:DE:LGDU:2006:0221.13O3.05.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 13. Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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