Landgericht Duisburg, 2006-02-20, 7 T 310/05

7 T 310/05Kantonsgericht20.02.2006

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Duisburg — 7 T 310/05 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2006-02-20

Aktenzeichen: 7 T 310/05

ECLI: ECLI:DE:LGDU:2006:0220.7T310.05.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 7. Zivilkammer

Tenor

Auf die sofortige Beschwerde der Gläubigerin wird der Beschluss des Amtsgerichts Wesel vom 24. November 2005 aufgehoben und das Amtsgerichts angewiesen, über den Antrag der Gläubigerin vom 24. Oktober 2005 erneut unter Beachtung der Rechtsauffassung der Kammer zu entscheiden.

Eine Kostenentscheidung ist nicht veranlasst.

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