7 T 310/05•Landgericht Duisburg, 2006-02-20, 7 T 310/05
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Duisburg — 7 T 310/05 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2006-02-20
Aktenzeichen: 7 T 310/05
ECLI: ECLI:DE:LGDU:2006:0220.7T310.05.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 7. Zivilkammer
Tenor
Auf die sofortige Beschwerde der Gläubigerin wird der Beschluss des Amtsgerichts Wesel vom 24. November 2005 aufgehoben und das Amtsgerichts angewiesen, über den Antrag der Gläubigerin vom 24. Oktober 2005 erneut unter Beachtung der Rechtsauffassung der Kammer zu entscheiden.
Eine Kostenentscheidung ist nicht veranlasst.
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