Landgericht Duisburg, 2006-01-09, 4 O 306/05

4 O 306/05Kantonsgericht09.01.2006

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Duisburg — 4 O 306/05 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2006-01-09

Aktenzeichen: 4 O 306/05

ECLI: ECLI:DE:LGDU:2006:0109.4O306.05.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Zivilkammer

Tenor

  1. Die Klage wird abgewiesen.

  2. Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Kläger.

  3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Den Klägern wird nachgelassen, die Vollstreckung des Beklagten durch Leistung einer Sicherheit in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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