Landgericht Duisburg, 2005-06-29, 4 O 155/04

4 O 155/04Kantonsgericht29.06.2005

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Duisburg — 4 O 155/04 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2005-06-29

Aktenzeichen: 4 O 155/04

ECLI: ECLI:DE:LGDU:2005:0629.4O155.04.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Zivilkammer

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 10.098,70 EUR nebst Zinsen in Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz seit dem 6.12.2003 zu zahlen.

Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger zu 1/3, die Beklagte zu 2/3.

Das Urteil ist für den Kläger gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund dieses Urteils zu vollstreckenden Betrags vorläufig vollstreckbar, für die Beklagte ohne Sicherheitsleistung.

Dem Kläger wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund dieses Urteils vollstreckbaren Betrags abzuwenden, sofern nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in gleicher Höhe geleistet hat.

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