Landgericht Duisburg, 2005-06-20, 12 T 125/05

12 T 125/05Kantonsgericht20.06.2005

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Duisburg — 12 T 125/05 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2005-06-20

Aktenzeichen: 12 T 125/05

ECLI: ECLI:DE:LGDU:2005:0620.12T125.05.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 12. Zivilkammer

Tenor

Auf die Beschwerde der Betroffenen wird der Nichtabhilfebeschluss des Amtsgerichts Wesel vom 31.05.2005 aufgehoben. Das Beschwerdeverfahren wird zur erneuten Entscheidung über eine Abhilfe an das Amtsgericht Wesel zurückverwiesen.

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