Landgericht Duisburg, 2005-06-01, 2 O 266/04

2 O 266/04Kantonsgericht01.06.2005

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Duisburg — 2 O 266/04 — Teilurteil

Entscheidungsdatum: 2005-06-01

Aktenzeichen: 2 O 266/04

ECLI: ECLI:DE:LGDU:2005:0601.2O266.04.00

Dokumenttyp: Teilurteil

Spruchkörper: 2. Zivilkammer

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, schriftlich Auskunft zu erteilen über den Bestand des Nachlasses des Herrn zum Stichtag 20.06.2001 einschließlich der Surrogate und gezogenen Nutzungen insbesondere über die beim Erbfall tatsächlich vorhandenen Gegenstände und Forderungen, die Nachlassverbindlichkeiten, die Schenkungen, die der Erblasser zu Lebzeiten vorgenommen hat einschließlich ehebedingter Zuwendungen und Pflicht- und Anstandsschenkungen, über alle Zuwendungen an Abkömmlinge, über den Güterstand, in dem der Erblasser lebte, durch Vorlage eines Bestandsverzeichnisses.Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 10.000 € vorläufig vollstreckbar.Die Kostenentscheidung bleibt dem Schlussurteil vorbehalten.

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