4 O 265/01•Landgericht Duisburg, 2005-05-30, 4 O 265/01
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Duisburg — 4 O 265/01 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2005-05-30
Aktenzeichen: 4 O 265/01
ECLI: ECLI:DE:LGDU:2005:0530.4O265.01.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Zivilkammer
Tenor
hat die 4. Zivilkammer des Landgerichts E
auf die mündliche Verhandlung vom 25. Februar 2003
durch den Richter am Landgericht
als Einzelrichter
für R e c h t erkannt:
Die Beklagten werden verurteilt, an die Klägerin ein über den gezahlten
Betrag von 15.000,00 DM hinausgehendes weiteres Schmerzensgeld in
Höhe von 7.669,38 Euro (= 15.000,00 DM) nebst 9,26 % Zinsen seit dem
- Mai 2001 zu zahlen. Im übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin und den Beklagten je-
weils zu 50 % auferlegt.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils
beizutreibenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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