Landgericht Duisburg, 2005-05-23, 7 T 89/05

7 T 89/05Kantonsgericht23.05.2005

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Duisburg — 7 T 89/05 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2005-05-23

Aktenzeichen: 7 T 89/05

ECLI: ECLI:DE:LGDU:2005:0523.7T89.05.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 7. Zivilkammer

Tenor

Auf die Beschwerde der Beteiligten wird die Zwischenverfügung des Amtsgerichts Duisburg vom 18. Januar 2005 aufgehoben und die Sache zur erneuten Entscheidung über den Eintragungsantrag vom 30.12.2004 unter Beachtung der Rechtsauffassung der Kammer an das Amtsgericht zurückverwiesen.

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