1 O 365/04•Landgericht Duisburg, 2005-05-13, 1 O 365/04
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Duisburg — 1 O 365/04 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2005-05-13
Aktenzeichen: 1 O 365/04
ECLI: ECLI:DE:LGDU:2005:0513.1O365.04.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Zivilkammer
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 14.000,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 31.07.2004 sowie weitere 449,96 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 27.08.2004 zu zahlen.
Die weitergehende Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % der beizutreibenden Beträge vorläufig vollstreckbar.
Die Sicherheit kann durch die selbstschuldnerische Bürgschaft einer Großbank oder Sparkasse mit Sitz in der Europäischen Union erbracht werden.
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