Landgericht Duisburg, 2005-05-13, 1 O 365/04

1 O 365/04Kantonsgericht13.05.2005

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Duisburg — 1 O 365/04 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2005-05-13

Aktenzeichen: 1 O 365/04

ECLI: ECLI:DE:LGDU:2005:0513.1O365.04.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Zivilkammer

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 14.000,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 31.07.2004 sowie weitere 449,96 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 27.08.2004 zu zahlen.

Die weitergehende Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % der beizutreibenden Beträge vorläufig vollstreckbar.

Die Sicherheit kann durch die selbstschuldnerische Bürgschaft einer Großbank oder Sparkasse mit Sitz in der Europäischen Union erbracht werden.

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