Landgericht Duisburg, 2005-03-22, 8 O 406/02

8 O 406/02Kantonsgericht22.03.2005

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Duisburg — 8 O 406/02 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2005-03-22

Aktenzeichen: 8 O 406/02

ECLI: ECLI:DE:LGDU:2005:0322.8O406.02.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 8. Zivilkammer

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 5.400,-- Euro zuzüglich 5 % Zinsen über dem Basiszinssatz ab dem 12.10.2004 zu zahlen.

Es wird festgestellt, dass der Beklagte verpflichtet ist, dem Kläger 3/5 sämtlicher Schäden zu ersetzen, die diesem zukünftig aus dem Verkehrsunfall vom 06.02.2002 entstehen werden.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Beklagte zu 3/5 und der Kläger zu 2/5.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für den Kläger gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrags. Der Kläger kann die Vollstreckung abwenden durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrags, wenn nicht zuvor der Beklagte Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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