6 O 512/04•Landgericht Duisburg, 2005-03-22, 6 O 512/04
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Duisburg — 6 O 512/04 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2005-03-22
Aktenzeichen: 6 O 512/04
ECLI: ECLI:DE:LGDU:2005:0322.6O512.04.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Zivilkammer
Tenor
Klage und Widerklage werden abgewiesen.Von den Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin 15 % und die Beklagte 85 %.Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Jede Partei darf die Vollstreckung der anderen Partei durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des insgesamt vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die jeweils andere Partei vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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