34 KLs 24/04•Landgericht Duisburg, 2005-01-06, 34 KLs 24/04
Landgericht Duisburg, 2005-01-06, 34 KLs 24/04
34 KLs 24/04Kantonsgericht06.01.2005
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Duisburg — 34 KLs 24/04 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2005-01-06
Aktenzeichen: 34 KLs 24/04
ECLI: ECLI:DE:LGDU:2005:0106.34KLS24.04.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 4. Strafkammer - Wirtschaftsstrafkammer -
Normen: § 48 Abs. 1 RVG Nr. 1009 Kostenverzeichnis
Tenor
Das bei Gericht am 21.10.2004 eingegangene als Erinnerung auszulegende „Rechtsmittel" des Verteidigers Rechtsanwalt xxx gegen die Festsetzung seiner Pflichtverteidigergebühren vom 06.10.2004, soweit Hebegebühren abgesetzt worden sind, wird verworfen.
Das Verfahren ist gebührenfrei. Kosten werden nicht erstattet.
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