Landgericht Duisburg, 2005-01-06, 34 KLs 24/04

34 KLs 24/04Kantonsgericht06.01.2005

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Duisburg — 34 KLs 24/04 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2005-01-06

Aktenzeichen: 34 KLs 24/04

ECLI: ECLI:DE:LGDU:2005:0106.34KLS24.04.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 4. Strafkammer - Wirtschaftsstrafkammer -

Normen: § 48 Abs. 1 RVG Nr. 1009 Kostenverzeichnis

Tenor

Das bei Gericht am 21.10.2004 eingegangene als Erinnerung auszulegende „Rechtsmittel" des Verteidigers Rechtsanwalt xxx gegen die Festsetzung seiner Pflichtverteidigergebühren vom 06.10.2004, soweit Hebegebühren abgesetzt worden sind, wird verworfen.

Das Verfahren ist gebührenfrei. Kosten werden nicht erstattet.

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