7 T 282/04•Landgericht Duisburg, 2004-12-23, 7 T 282/04
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Duisburg — 7 T 282/04 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2004-12-23
Aktenzeichen: 7 T 282/04
ECLI: ECLI:DE:LGDU:2004:1223.7T282.04.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 7. Zivilkammer
Tenor
Die sofortige Beschwerde des Bezirksrevisors gegen den Stundungsbeschluss des Amtsgerichts Duisburg vom 15.10.2004, Aktenzeichen: 61 IK 82/03, wird zurückgewiesen.
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