34 KLs 6/04•Landgericht Duisburg, 2004-09-22, 34 KLs 6/04
Landgericht Duisburg, 2004-09-22, 34 KLs 6/04
34 KLs 6/04Kantonsgericht22.09.2004
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Duisburg — 34 KLs 6/04 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2004-09-22
Aktenzeichen: 34 KLs 6/04
ECLI: ECLI:DE:LGDU:2004:0922.34KLS6.04.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. große Strafkammer als Wirtschaftsstrafkammer
Normen: §§ 370 Abs. 1 Nr. 1, 149, 150 AO, §§ 2, 25 EStG, §§ 263 Abs. 1 und 5, 25 Abs. 2, 53, 54 StGB -
Tenor
Der Angeklagte J. C2 wird wegen gewerbs- und bandenmäßigen Betruges in 68 Fällen und wegen Steuerhinterziehung in 3 Fällen zu einer
Gesamtfreiheitsstrafe von 3 Jahren
verurteilt.
Der Angeklagte T. N3 wird wegen gewerbs- und bandenmäßigen Betruges in 68 Fällen und wegen Steuerhinterziehung in 4 Fällen zu einer
Gesamtfreiheitsstrafe von 3 Jahren
verurteilt.
Der Angeklagte O. N3 wird wegen gewerbs- und bandenmäßigen Betruges in 68 Fällen und wegen Steuerhinterziehung in 3 Fällen zu einer
Gesamtfreiheitsstrafe von 2 Jahren
verurteilt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wird.
Die Angeklagten tragen die Kosten des Verfahrens.
Angewandte Vorschriften:
- Angeklagter J. C2: §§ 370 Abs. 1 Nr. 1, 149, 150 AO, §§ 2, 25 EStG,
§§ 263 Abs. 1 und 5, 25 Abs. 2, 53, 54 StGB -
-
Angeklagter T. N3: §§ 370 Abs. 1 Nr. 1, 149, 150 AO, §§ 2, 25 EStG, §§ 263 Abs. 1 und 5, 25 Abs. 2, 53, 54 StGB -
-
Angeklagter O. N3: §§ 370 Abs. 1 Nr. 1, 149, 150 AO, §§ 2, 25 EStG, §§ 263 Abs. 1 und 5, 25 Abs. 2, 53, 54, 56 StGB -
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