21 O 97/04•Landgericht Duisburg, 2004-08-30, 21 O 97/04
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Duisburg — 21 O 97/04 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2004-08-30
Aktenzeichen: 21 O 97/04
ECLI: ECLI:DE:LGDU:2004:0830.21O97.04.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Kammer für Handelssachen
Tenor
Die Beschlussverfügung der Kammer vom 16. Juli 2004wird mit der Maßgabe bestätigt, dass der Hinweis auf dieVerwendung des Altersverifikationssystems X-Check derFirma entfällt.Die weiteren Kosten des Verfahrens werden dem Antragsgegnerauferlegt.
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