Landgericht Duisburg, 2004-07-22, 12 S 47/04

12 S 47/04Kantonsgericht22.07.2004

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Duisburg — 12 S 47/04 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2004-07-22

Aktenzeichen: 12 S 47/04

ECLI: ECLI:DE:LGDU:2004:0722.12S47.04.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 12. Zivilkammer

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird das am 03.03.2004 verkündete Urteil des Amtsgerichts Duisburg teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu ge-fasst:

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 1.552,95 Euro nebst 12 % Zinsen seit dem 16.08.2003 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz tragen die Klägerin zu 18 % und die

Beklagte zu 82 %.

Die Kosten des Rechtsstreits zweiter Instanz trägt die Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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