12 S 47/04•Landgericht Duisburg, 2004-07-22, 12 S 47/04
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Duisburg — 12 S 47/04 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2004-07-22
Aktenzeichen: 12 S 47/04
ECLI: ECLI:DE:LGDU:2004:0722.12S47.04.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 12. Zivilkammer
Tenor
Auf die Berufung der Klägerin wird das am 03.03.2004 verkündete Urteil des Amtsgerichts Duisburg teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu ge-fasst:
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 1.552,95 Euro nebst 12 % Zinsen seit dem 16.08.2003 zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz tragen die Klägerin zu 18 % und die
Beklagte zu 82 %.
Die Kosten des Rechtsstreits zweiter Instanz trägt die Beklagte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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