Landgericht Duisburg, 2004-04-27, 7 T 53/04

7 T 53/04Kantonsgericht27.04.2004

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Duisburg — 7 T 53/04 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2004-04-27

Aktenzeichen: 7 T 53/04

ECLI: ECLI:DE:LGDU:2004:0427.7T53.04.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 7. Zivilkammer

Tenor

Auf die Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss des Amtsgerichts Duisburg vom 28. Januar 2004 in Gestalt des Nichtabhilfebeschlusses vom 17. Februar 2004 aufgehoben und das Amtsgericht angewiesen, den Antrag der Schuldnerin auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens unter Beachtung der Rechtsauffassung der Kammer neu zu bescheiden.Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden der Antragstellerin auferlegt.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.