13 S 32/04•Landgericht Duisburg, 2004-02-24, 13 S 32/04
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Duisburg — 13 S 32/04 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2004-02-24
Aktenzeichen: 13 S 32/04
ECLI: ECLI:DE:LGDU:2004:0224.13S32.04.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 13. Zivilkammer
Tenor
Auf die Berufung der Klägerin wird das am 9. Oktober 2003 verkündete Urteil des Amtsgerichts Duisburg, Az.: 27 C 6006 / 02, unter Zurückweisung des Rechtsmittels im Übrigen teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 391,- € zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz seit dem 21. September 2002 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz tragen die Klägerin zu 81 % und die Beklagte zu 19 %. Die Kosten des Berufungsverfahrens tragen die Klägerin zu 90 % und die Beklagte zu 10 %.
Streitwert für das Berufungsverfahren: 1.909,- €
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