13 S 209/03•Landgericht Duisburg, 2004-02-17, 13 S 209/03
Landgericht Duisburg, 2004-02-17, 13 S 209/03
13 S 209/03Kantonsgericht17.02.2004
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Duisburg — 13 S 209/03 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2004-02-17
Aktenzeichen: 13 S 209/03
ECLI: ECLI:DE:LGDU:2004:0217.13S209.03.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 13. Zivilkammer
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das am 10.07.2003 verkündete Urteil des Amtsgerichts Dinslaken - 31 C 363/02 - wird auf seine Kosten zurückgewiesen.
Die Revision wird zugelassen.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
Streitwert für die Berufung: 22.289,84 EUR
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