Landgericht Duisburg, 2003-12-22, 8 O 479/03

8 O 479/03Kantonsgericht22.12.2003

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Duisburg — 8 O 479/03 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2003-12-22

Aktenzeichen: 8 O 479/03

ECLI: ECLI:DE:LGDU:2003:1222.8O479.03.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 8. Zivilkammer

Tenor

Der Antrag des Antragstellers auf Gewährung von Prozesskostenhilfe vom 30.10.2003, eingegangen am 03.11.2003, wird abgelehnt.

Dieser Beschluss ergeht gerichtsgebührenfrei.

Eine Auslagenerstattung findet nicht statt.

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