7 T 112/03•Landgericht Duisburg, 2003-06-25, 7 T 112/03
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Duisburg — 7 T 112/03 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2003-06-25
Aktenzeichen: 7 T 112/03
ECLI: ECLI:DE:LGDU:2003:0625.7T112.03.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 7. Zivilkammer
Tenor
Die sofortige Beschwerde des (ehemaligen) Verfahrensbevollmächtigten der Schuldnerin vom 16.04.2003 gegen den Beschluss des Amtsgerichts Duisburg - Insolvenzgericht - vom 14.5.2003 über seine Zurückweisung als Verfahrensbevollmächtigter wird zurückgewiesen.
Er hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
Beschwerdewert: 500,00 Euro.
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